Sanierungsgebiet Altstadt
Kurz und Knapp
Im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen wurden in dem als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Bereich städtebauliche Mängel und Missstände festgestellt. Zur Behebung dieser Mängel hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pritzwalk 1995 eine Sanierungssatzung im Sinne des Paragrafen 142 Baugesetzbuch für das Gebiet Altstadt beschlossen. Das Gebiet wurde im Jahr 2008 um den Bereich Dömnitzinsel erweitert und umfasst damit insgesamt eine Fläche von 27,3 Hektar.
Die Sanierung der Altstadt mit ihrem historischen Baubestand und die Profilierung als Wohn- und Einzelhandelsstandort sowie gesellschaftliches und kulturelles Zentrum hat auch weiterhin höchste Priorität. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf 142 Absatz 4 Baugesetzbuch durchgeführt. Nach Abschluss der Sanierung werden keine Ausgleichbeträge erhoben.
Gestaltungssatzung
Innerhalb des Sanierungsgebietes bestehen örtliche Bauvorschriften in Form einer Gestaltungssatzung. Diese Satzung gilt für die äußere Gestaltung von Gebäuden, baulichen Anlagen und Werbeanlagen. Hierzu zählen insbesondere Anstriche, Verkleidungen, Verputze, Dacheindeckungen, Errichtung oder Änderung von Solar- und Antennenanlagen, der Austausch von Fenstern und Türen, die Errichtung oder Änderung von Einfriedungen, aber auch der Anbau, Abbau oder die Änderung von Jalousien, Markisen sowie Rollläden an Türen und Fenstern. Ausführliche Informationen finden Sie in diesen Dokumenten: